Weiterbildung zur Kunstassistentin / zum Kunstassistenten von Menschen, deren Handlungsfähigkeit als Bildende KünstlerIn aufgrund von Behinderung oder Krankheit eingeschränkt ist
Ziel der Hochschulweiterbildung zur Kunstassistentin / zum Kunstassistenten im Bereich Bildende Kunst ist die Befähigung zu fachlich fundierter und reflektierter Förderung und Begleitung künstlerisch tätiger Menschen, deren Handlungsfähigkeit aufgrund von Behinderung oder Krankheit eingeschränkt ist. Die in 5 Modulen vermittelten Kompetenzen sind vor allem darauf ausgerichtet, künstlerische Prozesse fachgerecht zu fördern, die künstlerische Professionalisierung vor dem Hintergrund von Krankheit oder Behinderung zu begleiten, vorhandene Fördermöglichkeiten zu nutzen, dabei die Wege in die Öffentlichkeit ethisch verantwortlich zu gestalten und gegebenenfalls eine künstlerische Karriere im spezifischen Kontext mit dem notwendigen Fachwissen zu unterstützen.
Bildnerisches Kunstschaffen erfordert eine Fülle an Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen. Diese reichen von der strukturierten Gestaltung der Atelierarbeit bis zu Fragen der gezielten Positionierung im Kunstkontext. Viele Menschen erleben aufgrund von Krankheit oder Behinderung Einschränkungen in ihrer Handlungsfähigkeit als Kunstschaffende. Sie suchen professionelle Unterstützung in den Bereichen, die ihre eigenen künstlerischen Fertigkeiten sinnvoll ergänzen. Das Profil von KunstassistentInnen beinhaltet die hierfür notwendigen fachlichen Kompetenzen.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Paradigmenwechsel im Umgang mit behinderten und chronisch kranken Menschen gewinnt der Begriff der Assistenz zunehmend an Bedeutung. Dieser Ansatz ermöglicht den betroffenen KünstlerInnen eine Förderung, die bisherige therapeutische und pädagogische Konzepte der Unterstützung erweitert. Der seit 2008 bestehende Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget bietet zusätzliche Möglichkeiten für eine gezielte Auswahl der gewünschten individuellen Unterstützung, beispielsweise im künstlerischen Bereich.